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Abstract: . . . Handlungsoptionen vorgesehen, die von den Vertragsstaaten je nach nationaler Prioritätensetzung in unterschiedlichem Umfang ausgefüllt werden können. Obwohl in der Bundesrepublik Deutschland die „harten“ Kernforderungen des Stockholmer Übereinkommens bereits fast vollständig umgesetzt sind, bleiben noch verschiedene, weniger konkret formulierte „weiche“ Verpflichtungen auszufüllen. In einem nationalen Umsetzungsplan sind die genannten Ziele in Absprache mit den verschiedenen Interessensgruppen bis zum Mai 2006 zu formulieren. Als Option für zukünftige nationale Aktivitäten sind schwerpunktmäßig vorgesehen: • Erstellung eines nationalen Durchführungsplans mit dem Kernelement eines Emissionskatasters für POPs der Anlage C bis Mai 2006 • Weiterentwicklung der Konvention selbst, insbesondere durch die Aufnahme und Regelung weiterer Substanzen mit POPs-Eigenschaften • Methodenentwicklung zur frühzeitigen Identifikation bisher nicht identifizierter POPs Chemische Strukturen der POPs Abb. 1: Stoffe der Anlage A des Stockholmer Übereinkommens • • Stärkung des Vorsorgeprinzips durch Fortentwicklung der Kenntnisse über die Ausbreitung, des Verhaltens und der Wirkung von POPs in der Umwelt Unterstützung von wirtschaftlich weniger entwickelten Ländern, beispielsweise durch technische Hilfe und Zusammenarbeit Abb. 2: Stoffe der Anlage B des Stockholmer Übereinkommens Abb. 3: Stoffe der Anlage C des Stockholmer Übereinkommens Korrespondenzadresse Dr. Michael Herrmann UMWELTBUNDESAMT Nationale und internationale Chemikaliensicherheit (IV 1.1) Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau Tel. 0340 2103 3221, Fax 0340 2104 3221 . . . --3000,1,1500,1709,31703
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