|
Abstract: . . . Bestätigung des Finanzplanes k) Bestätigung der Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder. §9 Vorstand (1) Der Vorstand leitet den Verein. Er führt die Geschäfte entsprechend der Satzung , der Geschäftsordnung und dem Finanzplan. Er ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig. (2) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden dem stellvertretenden . . . . . . Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. (4) Absätze (2) und (3) gelten entsprechend bei Aufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke. Freiberg, den 26.02.2004 . . . . . . Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. (4) Absätze (2) und (3) gelten entsprechend bei Aufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke. Freiberg, den 26.02.2004 . . . . . . Vorstand aus. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung durch die Mitgliederversammlung sind zulässig. Ein Vorstandsmitglied bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Vorstandsmitglieder berechtigt, ein Mitglied des Vereins für . . . . . . erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Form einer monatlichen Pauschale. Hierüber schließt der Vorstand mit jedem einzelnen Mitglied eine schriftliche Vereinbarung ab, die durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen ist. (11) Barauslagen sind gegen Belegnachweis zu erstatten. § 10 Sonstiges (1) Beschlüsse der Mitgliederversammlung . . . . . . Niederschriften sind in der jeweiligen nächsten Sitzung zu bestätigen. § 11 Auflösung des Vereins (1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. (2) Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und dessen Stellvertreter gemeinsam . . . --2087,6,174,2339,10436
|