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Abstract: . . . Sekundärrohstoffdünger aus Gärresten. Nicht hinreichend klar ist gegenwärtig geregelt, ob und inwieweit die KlärschlammV und/oder die BioabfallV Anwendung findet, wenn Gemische aus Klärschlamm und anderen Stoffen zur Vergärung eingesetzt werden. - - Folge dieser Unzulänglichkeiten ist eine erhebliche Verunsicherung der Betreiber von Biogasanlagen hinsichtlich des rechtlich einwandfreien Umgangs mit den Rückständen aus der Gärung. . . . . . . befindlichen Altholzverordnung, der bevorstehenden Umsetzung der EGAbfallverbrennungsrichtlinie im Rahmen der 17. BImSchV sowie der anstehenden Novelle zur TA Luft zu erwarten. Die betreffenden Neuerungen führen in Teilen zu Verschärfungen der umweltrechtlichen Anforderungen. Mit problematischen neuen Belastungen für die Betreiber von Biomasseanlagen ist im Zusammenhang mit den genannten Rechtsänderungen in der Regel nicht zu rechnen. Einzige erwähnenswerte Ausnahme hiervon ist die Neueinstufung . . . . . . ingenieurtechnischer Nachholbedarf zu konstatieren. Bedeutsame Probleme in der Anwendung der Biomasseverordnung selbst zeichnen sich nicht ab. In der Praxis tauchen bisher nur vereinzelte, in ihrer Bedeutung überschaubare Auslegungsfragen auf. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Biomassestrom haben sich in den letzten Monaten durch das IVU/UVPArtikelgesetz sowie durch die neue Abfallverzeichnisverordnung (AVV) für einige Bereiche der Biomassenutzung . . . . . . Sekundärrohstoffdünger aus Gärresten. Nicht hinreichend klar ist gegenwärtig geregelt, ob und inwieweit die KlärschlammV und/oder die BioabfallV Anwendung findet, wenn Gemische aus Klärschlamm und anderen Stoffen zur Vergärung eingesetzt werden. - - Folge dieser Unzulänglichkeiten ist eine erhebliche Verunsicherung der Betreiber von Biogasanlagen hinsichtlich des rechtlich einwandfreien Umgangs mit den Rückständen aus der Gärung. . . . . . . liegen Erkenntnisse vor, nach denen die Aschen selbst bei Verbrennung unbehandelten Holzes stark mit bestimmten Schwermetallen belastet sind. Die gegenwärtige Rechtslage hierzu ist sehr unübersichtlich und lässt große In- Klinski: Rechtlicher Rahmen Stromerzeugung Biomasse 54 terpretationsspielräume offen. Auch im Zusammenhang mit den Beratungen zum Entwurf der Deponieverordnung sollte dem Umgang mit Holzaschen gezielte Aufmerksamkeit zuteil werden. Stärkere Reibungsflächen mit anderen Rechtsvorschriften, . . . . . . Gemische aus Klärschlamm und anderen Stoffen zur Vergärung eingesetzt werden. - - Folge dieser Unzulänglichkeiten ist eine erhebliche Verunsicherung der Betreiber von Biogasanlagen hinsichtlich des rechtlich einwandfreien Umgangs mit den Rückständen aus der Gärung. . . . --3000,6,250,3069,157947
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