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Abstract: . . . sitäten/Forschungsinstituten und der Industrie sowie Clusterprojekte (Gemeinschafts- forschung mehrerer Industrieunternehmen im vorwettbewerblichen Bereich zusam- men mit Forschungsinstituten) in Frage. Förderverfahren • Die Projektförderung erfolgt auf dem Wege der Einzelbewilligung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung. Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Zuwen- dung besteht nicht. Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist ent- Page 14 Förderkonzept "Photovoltaik Forschung 2004-2008" © Dr. Manfred Rack, Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main 14 sprechend den geltenden Rahmenbedingungen eine angemessen Eigenbe- teiligung von im Regelfall mindestens 50% der zuwendungsfähigen Kosten zu tragen. Es gelten die Regelungen des Gemeinschaftsrahmens der Euro- päischen Kommission für staatliche FuE- Beihilfen. • Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung gelten die §§ 23, . . . . . . sitäten/Forschungsinstituten und der Industrie sowie Clusterprojekte (Gemeinschafts- forschung mehrerer Industrieunternehmen im vorwettbewerblichen Bereich zusam- men mit Forschungsinstituten) in Frage. Förderverfahren • Die Projektförderung erfolgt auf dem Wege der Einzelbewilligung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung. Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Zuwen- dung besteht nicht. Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist ent- Page 14 Förderkonzept "Photovoltaik Forschung 2004-2008" © Dr. Manfred Rack, Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main 14 sprechend den geltenden Rahmenbedingungen eine angemessen Eigenbe- teiligung von im Regelfall mindestens 50% der zuwendungsfähigen Kosten zu tragen. Es gelten die Regelungen des Gemeinschaftsrahmens der Euro- päischen Kommission für staatliche FuE- Beihilfen. • Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung gelten die §§ 23, 44 BHO sowie . . . . . . der Haushaltsplanung sind im Regelfall frühzeitig vor der förmlichen Antragstellung in einer Projektskizze insbesondere der bestehen- de Forschungsbedarf, die technisch- wirtschaftliche Zielstellung, der Arbeits- plan, der erforderliche Zeit- und Mittelaufwand und die beabsichtigte Zu- sammenarbeit (Industriebeteiligung) einschließlich der Verwertungsperspek- tiven darzustellen. Ansprechpartner / Kontaktstelle Mit der Koordinierung der Fördermaßnahme ist der Projektträger Jülich (PTJ) des BMU im Forschungszentrum Jülich beauftragt (http://www.fz-juelich.de/ptj/). . . . --3000,3,500,2833,30509
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